INFOS UND ANGEBOTE AKTIVIERUNGS-

UND VERMITTLUNGS-GUTSCHEIN

AKTUELLES ANGEBOT AVGS:

INDIVIDUELLES BEWERBERTRAINING UND COACHING

 

 

Flyer Seite 1

AVGS-Bewerbertraining-Seite-1

 

Flyer Seite 2

AVGS-Bewerbertraining-Seite-2

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INORMATIONEN ZUM AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit (AVGS) wird ausgestellt, um Arbeitslosen und -suchenden die Fördermöglichkeit zu bescheinigen. Gefördert werden sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“, dazu zählen auch ein persönliches Coaching sowie Hilfestellungen zur Wiedereingliederung.

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist somit ein offizielles Dokument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Hierin verpflichtet sich die Einrichtung, die von Ihnen gewählte Qualifizierung zu finanzieren. Der AVGS basiert auf drei verschiedenen Säulen:

  • MPAV: Maßnahmen bei einem Träger, privater Arbeitsvermittler, also Vermittlung
  • MAT: Maßnahmen bei einem Träger, d. h. Umschulungen oder Fortbildungen
  • MAG: Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, d. h. Probearbeiten
Wer kann den AVGS beantragen?

Einen AVGS beantragen kann jeder, der die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten
  • Bisher noch keine Vermittlung des Antragstellers

 

Allerdings kann auch ohne Rechtsanspruch nach den genannten Kriterien ein AVGS beantragt werden. Dann liegt die endgültige Entscheidung beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Dazu zählen zum Beispiel folgende Bedingungen:

  • Arbeitslosigkeit dauert kürzer als 6 Wochen
  • Es besteht noch ein Arbeitsverhältnis, die Kündigung wurde aber bereits ausgestellt
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen

Wenn Sie bereits eine Maßnahme für Ihre individuellen Bedürfnisse gefunden haben, die auch dem AVGS entspricht, müssen Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Dafür sind folgende Schritte notwendig:

  • Kontaktaufnahme des Maßnahmenträgers, der die AVGS Bedingungen prüft. Wenn eine Teilnahme möglich ist, erhalten Sie eine Bestätigung.
  • Danach kontaktieren Sie Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob die Weiterbildung beruflich weiterhilft. Auch hier wird nochmals geprüft, ob die Bedingungen der AVGS erfüllt werden.
  • Wenn die Bedingungen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins alle erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters.

 

Wozu dient ein AVGS vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit?

Ein Vermittlungsgutschein des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit kann bei zertifizierten Bildungsträgern oder bei privaten Arbeitsvermittlern eingelöst werden.

Der AVGS sichert den Bildungsträgern somit zu, dass die Maßnahme vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit übernommen werden kann.

 

Wie viel kostet ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein verursacht für den Berechtigten keine Kosten, wenn die Vermittlungsfachkraft zuvor schriftlich zugestimmt hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die durch die Maßnahme entstandenen Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten erstattet werden. Dies sollte im Einzelfall vorab mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit geklärt werden.

Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gültig?

Die Gültigkeit des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird nicht per Gesetz geregelt. Die Gültigkeit liegt im Ermessen der Vermittlungsfachkraft des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit. In den meisten Fällen ist der AVGS aber drei Monate gültig.

Die Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der auf dem AVGS notierten abweichen. Dazu zählen folgende Situationen:

  • Eintreten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  • Ende der Arbeitslosigkeit durch z.B. der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder Mutterschutz
  • Übernahme der Vermittlungsbetreuung durch die Agentur für Arbeit
  • Ende der Arbeitssuche

Eine Übersicht der zugelassenen Angebote finden Sie in Kursnet.

Ansprechpartner (m/w/d) und weitere Informationen

Informationen erhalten Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der

 

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:

 

Katarzyna Witkowiak

katarzyna.witkowiak@bbz-kleve.de

Tel. 01577 – 2101367